Hauptmenü

Finnhäuser
am Kleinen Pälitzsee
-
Die Bilder zum Vergrößern bitte anklicken!
12 Kilometer entfernt von der kulturhistorisch interessanten Stadt Rheinsberg bieten wir Ihnen in Großzerlang OT Kolonie auf einem ca. 42.000 qm großen Waldgrundstück am Kleinen Pälitzsee 12 reetgedeckte Finnhäuser an.
Alle Häuser verfügen über ein großes Wohnzimmer mit Sitz-
Die Küche ist ausgestattet mit Kühlschrank, Spüle, 2-
Da zur Anlage auch ein großer Bootssteg mit Liegeplätzen gehört, können unsere Gäste auch ein eigenes Boot mitbringen. Wer kein eigenes Boot hat, kein Problem, bei uns können Sie Ruderboote, Kajaks und Canadier ausleihen, ebenso Fahrräder.
Einkaufen können Sie beim "Bäcker" Sie im nur 2 Kilometer entfernten Kleinzerlang. Dort bekommen Sie alles, was Sie für Ihren Aufenthalt an Lebensmitteln benötigen. In Kleinzerlang gibt es auch mehrere Gaststätten.
In der Steigenberg Marina in Kleinzerlang gibt es ein öffentliches Hallenbad mit Sauna.
Auch für Gäste, die es vorziehen, mit der Bahn (bis Rheinsberg) anzureisen, ist es recht unproblematisch, denn zwischen Großzerlang und Rheinsberg verkehren Linienbusse. Den aktuellen Fahrplan finden Sie unter
www.rheinsberg.de Stichwort Tourismus; Link zur Seite Auskunft DB
Reisezeit A: 47 € Himmelfahrt , Pfingsten , 14.07.-
Reisezeit B: 43 € 05.04.-
Reisezeit C: 39 € übrige Zeit (auch Winterbetrieb)
Der Preis gilt bei einer Belegung mit maxímal 4 Personen. In Saison B und C reduziert sich der Preis bei einer Belegung mit 3 Personen um 2 €, mit nur 2 Personen um 4 €. Für eine Aufbettung berechnen wir pro Tag 3 € (max. insgesamt 6 Personen).
Nebenkosten
Endreinigungspauschale: 20 €
Stromverbrauch: 0,20 € pro kwh
Die Kosten für die Nachtspeicherheizung sind im Zeitraum 15.September-
Am Himmelfahrtswochenende beträgt die Mindestmietdauer im Normalfall 4 Tage (=4 Nächte),
am Pfingstwochenende sind es 3 Tage (=3 Nächte), ebenso zum Jahreswechsel.
Bettwäsche und Handtücher können mitgebracht oder bei uns ausgeliehen werden.
Ausleihpreise
Bettwäsche u. Handtücher pro Garnitur 4,25 €
nur Bettwäsche 3,00 €
Haustiere können nur nach Absprache mitgebracht werden (in Reisezeit B und C kein Problem).
Es ist möglich, am Haus für Kinder ein kleines Zelt (Iglu) aufzustellen (inkl. Hausbewohner insgesamt max. 6 Personen)..
Bei Buchung erhalten Sie einen Mietvertrag, den Sie nur noch bestätigen müssen. Gezahlt werden muss erst bei Anreise in Großzerlang.
Wenn Sie buchen möchten, können Sie uns auch einfach eine e-
Wenn Sie noch Fragen haben, so können Sie uns natürlich auch anrufen (8.00 Uhr-
Fahrrad
Zweier-
Dreier-
Vierer-
Einer-
Einer-
Zweier-
Ruderboot
1/2 Tag
4,00
9,00
11,00
15,00
8,00
4,00
11,00
4,00
1 Tag
5,00
15,00
18,00
21,00
13,00
6,00
18,00
6,00
2 Tage
9,00
28,00
33,00
38,00
24,00
11,00
34,00
11,00
3 Tage
12,00
40,00
45,00
53,00
32,00
15,00
47,00
15,00
1 Woche
25,00
60,00
70,00
80,00
60,00
35,00
70,00
35,00
1/2 Tag gilt von 14-
Tretboot 1 Stunde 5 € 2 Stunden 8 € 3 Stunden 11 € 1 Tag 20 €
Die Bootspreise für Nicht-
Tipps für Kanutouren finden Sie auf der Seite "Kanutouren".
Weitere Informationen und Buchungen über
Hannelore Hinze Hölderlinhof 10 49143 Bissendorf
Tel. 05402/1243 Fax 05402/1850
e-
Wichtiger Hinweis
Bis einschließlich 25.01. sind wir nur per e-
Tourist-
Tel./Fax 033931/2059
siehe auch www.rheinsberg.de
Fotos bitte anklicken!
1 Liegewiese mit Badestelle 2 Badestelle 3-
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch den Mieter zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, so haftet er mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine Unter-
2. Es gelten die Leistungsangaben und Preise nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Anmeldungsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 8 Monate, sind wir berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Wir haften für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel auftreten, werden wir uns unverzüglich um Abhilfe bemühen. Der Mieter ist zur Mitwirkung an der Schadensminderung bei eventuell auftretenden Havarien (z.B. Rohrbruch) angehalten. Der Verwalter ist in diesem Fall unverzüglich zu benachrichtigen. Die Verjährungsfrist endet für alle Ansprüche des Mieters 6 Monate nach Beendigung des Vertrages.
4. Soweit dem Mieter ein Parkplatz auf dem Gelände der Finnhäuser zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht unsererseits. Wir haften nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf Mängel des Stellplatzes zurückzuführen sind. Der Schaden muss spätestens bei Verlassen des Grundstücks uns gegenüber geltend gemacht werden.
5. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen o.ä.) oder anderer, nicht von uns zu vertretender Hinderungsgründe behalten wir uns das Recht des Rücktritts vom Vertrag vor, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
6. Reservierte Häuser stehen dem Mieter, soweit nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab ca.14 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr geräumt werden. Die Mieter erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Häuser, es sei denn, es wird vertraglich vereinbart.
7. Für die Abbestellung bereits reservierter Leistungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
über 49 Tage vor Anreise 25 € (pro Haus)
49.-
34.-
20.-
13.-
danach bzw.bei Nichtanreise 90% des Vertragspreises
Die Stornierung ist schriftlich vorzunehmen. Entscheidend ist der Tag der Registrierung der Stornierung bei uns. Eine telefonische Stornierung gilt als fristgerecht, muß aber unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
8. Kosten für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen sind direkt an den Verwalter zu bezahlen.
9. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursacht haben.
10. -
11. Die Benutzung der Boote, Badestelle und Steganlage geschieht auf eigene Gefahr.
12. Haustiere sind nur nach Absprache zugelassen.
13. Das Befahren des Geländes außerhalb der Parkzone ist generell zum Schutz der Gäste und der Ursprünglichkeit der Anlage nicht erlaubt (nur zum Be-
14. Die Charakteristik der Grundstücke mit Kiefernbestand, Naturgräsern und reetgedeckten Finnhäusern (Schilfrohr) in Holzbauweise schließt in den Sommermonaten in der Regel jeglichen Gebrauch von offenem Feuer ( z.B. Grillen, Feuerwerkskörper, Kerzen o.ä.) außerhalb der Häuser aus. Die Einhaltung dieser Bestimmung in auch abhängig von dem Grad der Waldbrandgefahr.
15. Gerichtsstand ist Osnabrück.
16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
17. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Interessante Angebote über Ferienhäuser weltweit finden Sie unter: www.ferienhausmarkt.com